: Depressive dürfen fehlen
Rom (epd) – Arbeitnehmer, die an Depressionen leiden, dürfen nach einem Urteil des obersten italienischen Verwaltungsgerichts unentschuldigt fehlen. Abwesenheit ohne ärztliches Attest sei für sich alleine genommen noch kein Kündigungsgrund, entschieden die Richter in Rom laut Zeitungsberichten vom Mittwoch. Die staatliche Rentenversicherungsanstalt wurde vom Gericht dazu aufgefordert, einen Angestellten aus der süditalienischen Region Abruzzen wieder einzustellen. Der Mann war mehrere Male unentschuldigt nicht zur Arbeit gekommen, weil er an schweren Depressionen litt. Die Rentenversicherungsanstalt hatte ihm daraufhin gekündigt – zu Unrecht, so das Verwaltungsgericht. Statt dem Arbeitsnehmer gleich zu kündigen, hätte sich die Behörde um die Gründe seines unerklärlichen Fehlens kümmern sollen. Wer an schweren Depressionen leide, könne nicht immer ein Attest vorlegen.
Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen