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■ DenunziationSchadenersatz?

Karlsruhe (AFP) – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern darüber beraten, ob Opfern von privaten Denunziationen in der früheren DDR ein Schadenersatz von ihren Denunzianten zusteht. Im zugrundeliegenden Grundsatzfall hatte das OLG Dresden einen früheren NVA- Fluglehrer zur Zahlung von etwa 79.000 Mark an seinen Onkel verurteilt, da er seine Fluchtpläne an das Ministerium für Staatssicherheit verraten hatte.

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