in kürze FAKTISCHE VATERSCHAFT : Dennoch Abschiebung
Die Übernahme der Vaterrolle für ein Kind der Lebensgefährtin schützt einen in Deutschland lebenden Ausländer nicht vor Abschiebung in seine Heimat, so der VGH in Mannheim. Das Grundgesetz knüpfe „an eine rechtliche oder biologische Vaterschaft“ an, die bloße Übernahme der Vaterrolle genüge nicht, hieß es. (rtr)