das wichtigste : Den Pass kriegt, wer ihn lesen kann
LEIPZIG der tag afp ■ Ein seit Jahren in Deutschland lebender Ausländer hat auch dann Anspruch auf Einbürgerung, wenn er nicht Deutsch schreiben kann. Er muss allerdings Deutsch lesen und verstehen können, entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in einem Grundsatzurteil. Damit gab das Gericht der Klage eines Ausländers auf Einbürgerung statt, der Deutsch zwar sprechen und lesen, aber nicht selbst schreiben kann. Dagegen scheiterte die Klage eines weiteren Ausländers, der zwar ebenfalls Deutsch sprechen, aber weder lesen noch schreiben kann. (Az.: 5 C 8.05 und 5 C 17.05) Wenn ein Bewerber nicht selbst schreiben könne, reiche es aus, „wenn er einen deutschsprachigen Text des täglichen Lebens lesen und deutsch diktieren sowie das mit technischen Hilfsmitteln Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen kann“, so das Gericht.