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Archiv-Artikel

Demos am Gipfel-Flughafen möglich

Anwältin Donat klagt gegen Verbot des Sternmarschs: „Demonstrationsfreiheit wurde wegorganisiert“

FREIBURG taz ■ Am Flughafen Rostock-Laage wird es nun doch drei Kundgebungen von Gipfel-Gegnern geben. Dies teilte gestern Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz mit, der die G-8-Gegner vertritt. Am Flughafen Laage kommen viele der Gipfel-Teilnehmer an.

Die Einigung wurde am Samstag vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald ausgehandelt. Ursprünglich war auch am Flughafen ein großflächiges Demonstrationsverbot vorgesehen. Die Polizei fürchtete nicht nur terroristische Anschläge, sondern auch, dass einzelne Gipfelgegner über Zäune klettern und Richtung Rollfeld laufen könnten. Dies würde den engen Zeitplan der Gäste durcheinanderbringen. Die Anmelder der Kundgebungen, der linke Europaabgeordnete Tobias Pflüger und der Deutsche Friedensrat e. V., bestanden aber auf Kundgebungen in der Nähe des Flughafens. Der Flughafen sei Sinnbild für die enge Beziehung von G-8-Politik und Militarisierung der Außenpolitik. Zumindest drei Kundgebungen in Weitendorf, Striesdorf und Friedrichshof sind nun möglich. Für eine vierte in Kronskamp war keine Einigung zu erzielen. Hier muss das OVG nun eine Entscheidung treffen, die für heute erwartet wird.

Einen Eilantrag an das Verfassungsgericht kündigte Rechtsanwältin Ulrike Donat gestern an. Sie vertritt das Sternmarsch-Bündnis, das am Donnerstag nur außerhalb der Sicherheitszone 2, also kilometerweit von Heiligendamm entfernt, demonstrieren darf. „Es ist ein Unding, dass hier für alles Korridore freigehalten wurden, nur nicht für Demonstrationen“, argumentiert Donat. „Hier wurde die Versammlungsfreiheit bewusst und gezielt wegorganisiert.“ Die Ausschreitungen vom Samstag dürften allerdings die Erfolgsaussichten einer Klage, die darauf gerichtet ist, möglichst nahe am Zaun zu demonstrieren, nicht erhöht haben.

Donat will neben dem Eilverfahren auch ein Hauptverfahren gegen die Entscheidung des OVG Greifswald anstrengen. „Dann muss grundsätzlich geklärt werden, ob Demonstrationsverbote wirklich damit begründet werden können, ausländische Staatsgäste würden sich unwohl fühlen“, sagte Donat gestern zur taz.

Genehmigt hat das OVG Greifswald inzwischen die Mahnwache der „jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“. Sie darf am Dienstag – 40 Jahre nach dem Ausbruch des Sechstagekriegs – mit 15 Personen innerhalb der Sicherheitszone 2 demonstrieren. Angemeldet waren 20 Teilnehmer. Die Namen der Personen müssen allerdings 24 Stunden vorher der Polizei gemeldet werden, und sie müssen mindestens 200 Meter Abstand zum Zaun halten. Die Demonstranten hatten auf der Nähe zum Zaun bestanden, weil sich ihr Protest auch gegen den Sperrzaun auf besetztem palästinensischem Gebiet richte.

CHRISTIAN RATH