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Archiv-Artikel

Demonstrieren ohne Leugnen

Türkische Nationalisten dürfen heute dagegen demonstrieren, dass die im Osmanischen Reich an den Armeniern verübten Massaker als Völkermord bezeichnet werden. Sie dürfen dabei den Völkermord aber nicht leugnen. Mit dieser Auflage gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) gestern dem Widerspruch der Organisatoren gegen das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot statt (Az.: OVG 1 S 26.06). Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht hält das OVG die Behauptung, der Genozid an der armenischen Bevölkerung im Jahre 1915 sei eine „Lüge“, für strafbar. Damit sei der Tatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) erfüllt, so der Gerichtsbeschluss. Weder auf Transparenten noch in Ansprachen darf der Genozid an den Armeniern als Lüge bezeichnet werden. DPA

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