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Demo-Stop verboten

■ Teerhof-Verbot für Kinder-Demo war rechtens

Wer seine Demonstration über den Teerhof führen will, darf das tun – aber er darf dabei nicht anhalten. Das ist die Antwort der Innenbehörde auf eine kleine Anfrage der Grünen. Die hatte wissen wollen, ob denn die Sperrung des Teerhofs für eine „Spiel- und Protestaktion“ am 18. Mai rechtmäßig war. Damals hatte die Polizei demonstrierende KTH-Kinder nicht über die Insel ziehen lassen, weil diese ein Privatgrundstück ist. „Rechtmäßig“ sagt jetzt die Innenbehörde.

Denn für den Teerhof sei im Grundbuch ein Überwegungsrecht eingetragen, heißt es in der Antwort. „Dieses Recht ist so zu verstehen, daß sich auch Demonstrationszüge über das Grundstück bewegen dürfen. Nicht erfaßt von dem Nutzungsrecht ist aber eine Demonstration, wenn sich auf dem Grundstück eine statische Situation entwickelt, dort z.B. Aktionen oder Kundgebungen geplant sind.“ Also: Nicht stehenbleiben oder den Stop nicht vorher ankündigen. taz

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