: Dem Kindeswohl dienen
CDU-Politiker Hesse will Bundesgesetz verschärfen. Familienrichter sind skeptisch
In elf Fällen, in denen das 2003 gebildete Familieninterventionsteam die Geschlossene Unterbringung für ein Kind beantragte, lehnten Richter dies ab. Der CDU-Politiker Klaus-Peter Hesse stellte deshalb gestern den Antrag für eine Bundesratsinitiative vor. Darin wird der Senat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, durch „klarstellende“ Formulierungen die entsprechenden Paragraphen 1631b und 1666 BGB zu verschärfen. Diese besagen, dass Freiheits- und Sorgerechtsentzug dem Kindeswohl dienen müssen.
Nach Hesses Vorstellung soll nun ins Gesetz, dass auch schwerwiegende Straftaten oder Anzeichen einer Drogensucht das Wohl des Kindes gefährden. Der Familienrichter Ulrich Engelfried ist skeptisch, ob dies etwas an der Rechtsprechung ändern würde: „Auch wenn hier ein Stück Kindeswohlgefährung definiert wird, wird das an der Rechtslage nichts ändern.“ Und diese gehe davon aus, dass ein Geschlossenes Heim dem Kindeswohl förderlich sein muss – was im Einzelfall stets zu überprüfen sei.
Die GAL-Jugendpolitikerin Christiane Blömeke sprach denn auch von „blindem Aktionismus“. Sinnvoller sei, die vom Bergedorfer Richter Olof Masch initiierte Überprüfung des Gesetzes durch das Verfassungsgericht abzuwarten. kaj