■ Deilke-Prozeß: BAW steckt zurück
Hamburg (AP) – Im Revisionsprozeß gegen den 32jährigen Rolf Deilke hat die Bundesanwaltschaft den Kernpunkt der alten Anklage, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, fallengelassen. Dem Angeklagten soll nur noch wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Urkundenfälschung und Autodiebstahls der Prozeß gemacht werden. Ihm würde danach eine Haftstrafe von zwei Jahren drohen, die aber durch die Untersuchungshaft abgegolten wäre. Deilkes Anwälte erklärten: „Wir hätten lieber einen Freispruch gehabt. Es ist heute deutlich geworden, daß der Bundesanwaltschaft die letzten Felle davongeschwommen sind.“ Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr das erste Hamburger Urteil aus dem Juli 1992 als „fehlerhaft“ aufgehoben. Damals war Deilke unter anderem wegen Mitgliedschaft in der RAF zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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