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Debatte SicherheitsverwahrungAus Prävention wird Strafe

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zwingt zur Reform der Sicherungsverwahrung.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

5 Kommentare

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  • TF
    Thomas Feltes

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat also „eine falsche Entscheidung“ getroffen, so Christian Rath. Warum diese Entscheidung falsch ist, erfährt der Leser leider nicht. Dafür behauptet Rath, die Sicherungsverwahrung sei keine Strafe, sondern Vorbeugung und daher zulässig – und widerspricht sich dabei selbst. Zuerst zitiert er den Psychiater Leygraf der sagt, dass man 10 Menschen einsperren muss, um einen wirklich gefährlichen festzuhalten. Das Problem kann man auch nicht mit „besseren Haftbedingungen“ lösen, wie Rath dies dann vorschlägt und dabei von „vorsorglicher Inhaftierung“ spricht. Haft geht aber einher mit Strafe, eine Maßregel wird vollzogen und die Person untergebracht (und eben nicht „inhaftiert“). Tenor des Beitrages ist also: Im Zweifel erst malwegsperren, dann in Watte packen, schöne neue Anstalten bauen und schon ist das Problem erledigt. Aus den Augen, aus dem Sinn. Dass wir fast 50 Jahre ohne dieses sehr zweifelhafte und vom EGMR jetzt zu Recht kritisierte Instrument ausgekommen sind (wie übrigens fast alle anderen europäischen Länder auch) wird ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass eben nicht nur Mörder in der Sicherungsverwahrung sitzen - im Gegenteil, sie machen die Minderheit aus. Und dann (zu) viele unberechtigt dort verwahrt werden, scheint für Rath auch kein Problem zu sein. Denn immerhin hat eine Studie der Ruhr-Universität Bochum aus dem letzten Jahr gezeigt, dass weniger als 5% der als „gefährlich“ vom Strafvollzug eingestuften und teilweise auch von Gutachtern so prognostizierten Gefangenen tatsächlich einschlägig rückfällig wurden.

  • M
    Michael

    lächerlich dieser ganze Artikel Wie kann man so schlau sein und glauben das es keine Strafe wäre jemanden für immer Wegzusperren? Man sollte vlt. mal die Richter vom Bverfg wegsperren und den Autor damit Sie mal sehen was es heist für immer im Knast sitzen zu müssen. Jemand wie Hans-Jürgen Papier sollte man gleich als Richter ablösen, das Bverfg ist nicht in der Lage recht zu sprechen sondern einfach nur der Meinung aus Politik oder Gesellschaft zu folgen, das kann man ganz gut an Ihren urteilen sehen. Wo halt der Druck am größten ist da folgt man Ihm einfach.

  • W
    willy

    Wieder mal ein typischer Rath-Kommentar!

    Total zynisch !

    Ja Herr Rath!

    Schon die Überschrift ist voller Zynismus: "Die Sicherungsverwahrung ist eine Prävention, keine Sanktion"

    Das bitte sagen Sie mal jemanden, der wirklich in Sicherheitsverwahrung sitzt und keinerlei Hoffnung hat, wieder ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit führen zu können.

    Ob derjenige wirklich den Unterschied zwischen Strafe und Prävention merkt? Ich glaube, eher nicht!

    Eingesperrt ist eingesperrt.

    Und Ihr dümmliches Geschwätz von einer Verbesserung der Haftbedingungen für MENSCHEN in Sicherungsverwahrung in Form von besserer Haftraumausstattung und besseren Freizeitmöglichkeiten zeugt einfach nur von Ihrer Unkenntnis der Haftbedingungen oder von Ihrem Zynismus!

    Wie wäre es denn, Ersttäter schon vor Ihrer ersten Tat zur Sicherungsverwahrung zu verurteilen?

    Minority-Report?

    Dann haben wir endlich absolute Sicherheit!

  • JV
    Jorge Videira

    Hat Christian Rath nie davon gehört, dass Menschen sich ändern könne und nach 15 Jahren nicht mehr die sind, die sie einmal waren?

     

    Oder hat es ihn gewurmt, dass der EGMR wieder einmal den Deutsche gezeigt hat, dass bei ihnen die Menschenrechte zu kurz kommen? Warum sonst beruft er sich auf Hans-Jürgen Papier und seinen dummen Vorschlag? Gerade die Debatte um "Das Erbe von Herrn Schill" zeigt, dass Deutschland mitnichten eine funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit hat.

     

    Die Tendenz seines Artikels zeigt jedenfalls Parallelen zur Bild-Berichterstattung.

  • G
    Gerd

    Außgerechnet in der taz einen Kommentar zu lesen, der im Kern die Sicherungsverwahrung, also Wegsperren ohne Urteil, nur auf Grund von Prognosen, rechtfertigt, ist schon etwas befremdlich.

     

    Wie Herr Rath schon selbst sagt, Prognosen dieser Art sind mehr als fraglich. 10 Leute wegsperren, um vielleicht einen richtigen zu treffen - also 9 unschuldig?

     

    Als Experte legt Herr Rath auch erstaunlich viel Naivität an den Tag, was das Vertrauen in die Justiz angeht. Dort ist längst nicht alles in Ordnung und nicht erst seit dem spektakulären Ausbruchsversuch aus der JVA Aachen letztes Jahr zeigt sich, wie perspektivlos gerade Langzeitgefangene in deutschen Gefängnissen dahinvegetieren. Weil eher viel zu lange als zu kurz eingesperrt wird und Menschenrechte hinter Gittern oft mit den Füßen getreten werden. Ein Thema übrigens, das früher auch die taz aufgegriffen hatte und das inzwischen anscheinend völlig Tabu ist?

     

    Dieser Justiz zusätzlich die Möglichkeit zu geben, Leute nur auf Verdacht einzusperren, ist in gewisser Weise verantwortungslos. Die Theorie (ist ja nur präventiv, keine Strafe) mag einleuchtend klingen, was das für praktische Auswirkungen haben kann, wird nicht oder kaum zuende gedacht (und kommt in dem Artikel nur am Ende kurz vor).

     

    Wegsperren ohne Urteil, nur auf Verdacht, hat in einem Rechtstaat schlichtweg nichts verloren. Die Sicherungsverwahrung, 1933 von den Nazis eingeführt, ist eine als Prävention kaschierte Strafe, ein juristischer Trick, um die Menschenrechtskonvention zu umgehen - weswegen der EuGH völlig Recht hat, wenn er sie kassiert. Ich bin schockiert, dass die taz hier de facto diesselbe Meinung vertritt wie die ganze konservative Kopf-Ab-Wegsperr-Presse. Ist Grün eben doch nur lackiertes Schwarz?