Debatte Neonazistische Straftäter: Bloß keine rechte Spur!
Hinweise auf rechtsextreme Hintergründe bei Straftaten werden immer wieder systematisch ausgegrenzt. Das war nicht nur im Fall des Zwickauer Mordtrios so.
N eun Monate Ermittlungen über den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) haben deutlich gemacht: Die Strafverfolger waren über die Jahre in erster Linie bemüht, Spuren zu verwischen, die auf einen rechten Hintergrund der Morde schließen lassen.
Da wurden Akten zerschreddert, Beweismaterialien ignoriert und Erkenntnisse zurückgehalten, um zu verhindern, dass neonazistische Täter verfolgt und die Rolle von Verfassungsschützern offengelegt wird. Zugleich entwickelten die Ermittler unglaubliche Fantasie, als es galt, die Schuldigen im vermeintlich kriminellen Umfeld der migrantischen Opfer zu suchen. Man bastelte falsche Dönerbuden und entdeckte Verbindung zu ominösen Netzwerken des organisierten Verbrechens in der Türkei.
Das alles mag erschrecken, hat aber schon lange System. Bereits bevor Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt abtauchten, zählten einseitige Ermittlungen bei mutmaßlich rassistischen Attentaten zum Standardrepertoire von Kriminalisten und Strafverfolgern. Zwei Fälle setzten hier Maßstäbe: der Angriff auf ein von der türkischen Migrantenfamilie Ünver bewohntes Haus in Hattingen 1993 sowie der Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Lübeck 1996, bei dem zehn Menschen starben.
Nach beiden Angriffen waren die Brandstifter schnell gefunden. Für das Hattinger Feuer musste sich die Familienmutter Yasar Ünver vor Gericht verantworten, in der Hansestadt wurde gegen den Hausbewohner Safwan Eid verhandelt. Gegen beide lagen praktisch keine Beweise vor, beide saßen monatelang im Gefängnis, beide wurden freigesprochen.
Ein einziges Indiz konnten die Ermittler gegen den Libanesen Eid vorbringen. Er sollte einem Sanitäter auf der Fahrt ins Krankenhaus die Tat gestanden haben. Diese Aussage beflügelte die Fantasie der Strafverfolger. Von kriminellen Machenschaften im Haus war die Rede. Und von Streitigkeiten unter den Flüchtlingen, obwohl fast alle Bewohnerinnen und Bewohner von guten Verhältnissen untereinander sprachen. Zudem streuten die Staatsanwälte offensichtlich falsche Informationen. So behaupteten sie, Eid habe dem Sanitäter den genauen Ort des Brandausbruchs geschildert. Davon war aber in der Aussage nicht die Rede – ganz abgesehen davon, dass man bis heute nicht weiß, wo das Feuer genau seinen Ausgang nahm.
Wer tatsächlich für den Anschlag vom 18. Januar 1996 verantwortlich war, ist ungeklärt. Viel spricht dafür, dass rechte Gewalttäter gezündelt haben. Wenige Stunden nach der Tat hatte die Polizei vier junge Deutsche aus dem mecklenburgischen Grevesmühlen festgenommen, die nachts in der Nähe des Gebäudes gesehen worden waren.
Bei drei der Männer stellten Gerichtsmediziner versengte Wimpern, Augenbrauen und Haare fest. Maik W., der sich auch gern „Klein-Adolf“ nennen ließ, war den Behörden bekannt, weil er Hakenkreuze gesprüht hatte, Dirk T. hatte an den Rostocker Pogromen von 1992 teilgenommen. Für ihre Verbrennungen lieferten sie skurrile Erklärungen: Maik W. will einen Hund mit Haarspray eingesprüht und angezündet haben. René B. schilderte, er habe im Dunkeln Benzin aus seinem Mofa abgezapft. Um etwas zu sehen, habe er ein Feuerzeug angezündet, und so sei eine Stichflamme entstanden. Diese Aussagen wurden in der Folge nicht mehr infrage gestellt, obwohl Untersuchungen ergaben, dass sich die Männer ihre Verbrennungen in den 24 Stunden vor ihrer Festnahme zugezogen haben müssen.
Staatsanwälte ohne Interesse
Doch merkwürdige Einlassungen und rechtsradikale Vorgeschichten konnten die Ermittler ohnehin nicht beirren. Nachdem Polizisten bestätigten, drei der Männer zum Tatzeitpunkt an einer von der Hafenstraße weit entfernten Tankstelle gesehen zu haben, wurde das Mecklenburger Quartett wieder freigelassen. Das Alibi erwies sich als fragwürdig, zudem wusste zu diesem Moment niemand, wann das Feuer genau ausgebrochen war. Doch die Bundesanwälte ließen keine Zweifel: „Die zunächst als tatverdächtig angesehenen Jugendlichen scheiden bereits am 19. Januar wieder aus.“
Bis heute weigern sich die Strafverfolger, das Verfahren wieder aufzunehmen. Dabei haben sich die Männer geradezu bemüht, ihre Täterschaft zu beweisen. Vor dem Brand erläuterte Maik W. einem Freund, er werde in Lübeck etwas anzünden oder habe es schon getan, später prahlte er damit, an dem Anschlag beteiligt gewesen zu sein. So gegenüber Mithäftlingen des Gefängnisses Neustrelitz, wo er 1998 wegen Autodiebstahls einsaß.
Die Lübecker Staatsanwälte zeigten jedoch wenig Interesse an den Aussagen, wie Haftleiter Peter Danneberg irritiert feststellen musste. Auch eine weitere Spur wurde nie verfolgt: Dirk T. hatte offenbar vor seiner Festnahme einen Draht zu den Staatsschützern des LKA. Manches spricht dafür, dass er für die Behörde als V-Mann tätig war.
Straflose Verbrechen
Wollen die Strafverfolger also verhindern, dass Verbindungen zwischen Behörden und militanten Neonazis bekannt werden? Oder haben die Geheimen sogar mitgezündelt? Spätestens seit den NSU-Enthüllungen ist selbst dieser Verdacht nicht auszuschließen. Oder was könnte sonst dahinterstecken, wenn Verdächtige nicht verfolgt werden, die ihren Anschlag ankündigen, vor Ort gesehen werden und später mit ihrer Täterschaft prahlen?
Fragen, die geklärt werden müssen. Die Ermittlungen gegen die Grevesmühlener müssen wieder aufgenommen werden. Die Lübecker Straflosigkeit hat das Bild aufrechterhalten, nachdem Migranten und Flüchtlinge selbst für das ihnen zugefügte Leid verantwortlich sind – und es damit auch den Fahndern der NSU-Morde leicht gemacht, nach diesem Schema zu ermitteln. Zudem haben die Staatsanwälte Neonazis wie dem Zwickauer Trio signalisiert: Wer Migranten angreift, muss nicht mit Verfolgung rechnen.
Straflosigkeit, das weiß man aus Ländern mit großen Menschenrechtsproblemen, schafft den Freiraum für die nächste Tat. Deshalb gilt auch nach 16 Jahren: Bleibt der Lübecker Anschlag ohne strafrechtliche Konsequenzen, schafft er den Boden für weiteres Morden. Wer die Strafverfolgung verhindert, macht sich mitschuldig.
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