piwik no script img

Debatte KirchenprivilegDer Staat zivilisiert die Religion

Kommentar von Jürgen Wandel

Wer einen aufgeklärten Islam fördern will, muss ihn rechtlich den Kirchen gleichstellen. Die strikte Trennung von Staat und Religion kommt nur Fundamentalisten entgegen.

M inarette und Moscheen werden in Zukunft die Silhouette deutscher Städte genauso prägen wie Kirchtürme oder Synagogen. Damit stellen sich nicht nur ästhetische, sondern auch politische und rechtliche Fragen: Soll der Staat mit islamischen Glaubensgemeinschaften eine Partnerschaft eingehen wie mit den Kirchen oder der jüdischen Religionsgemeinschaft? Konkreter: Sollen die für Kirchenangelegenheiten zuständigen Bundesländer auch Moscheevereine als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen, wenn diese das wollen und die gesetzlichen Voraussetzungen erbringen?

Bild: archiv

Jürgen Wandel, 55, ist seit dem Jahr 2000 Redakteur der Zeitschrift "Zeitzeichen. Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft". Er ist ein evangelischer Pfarrer, der für seine journalistische Tätigkeit freigestellt wurde.

Mehr noch: Soll der Staat an den Universitäten islamtheologische Fakultäten zur Ausbildung von Imamen und Religionslehrern einrichten? Soll er islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ermöglichen und gar für Moscheegemeinden eine Kultussteuer einziehen? Oder sollte die Situation genutzt werden, die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften insgesamt abzuschaffen und Religion zur Privatsache zu erklären?

Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, kann feststellen: Es gibt gute und schlechte Formen, wie Religion gelebt wird. Um es am Christentum zu verdeutlichen: Jede und jeder dürfte schon Christinnen und Christen begegnet sein, denen man in dem, was sie sagten und taten, etwas vom Geist Jesu abspürte, der frei macht und zur Liebe befähigt. Aber natürlich gibt es auch Kirchenmitglieder, die beschränkt und intolerant sind, die vieles in der Bibel wörtlich nehmen, nur nicht die Bergpredigt und das Gebot der Feindesliebe.

Wer hier nicht unterscheidet, weil er Religion generell für etwas Schlechtes hält, der wird versuchen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Sollen die Kirchen doch ihre Kirchensteuer selber einziehen, den Religionsunterricht im Gemeindehaus erteilen und die Geistlichen an eigenen Hochschulen ausbilden! Fundamentalistischen Christen kann so eine Haltung allerdings nur recht sein. Dann können sie endlich die liberalen Lehrkräfte, die das staatliche Beamtenrecht schützt, loswerden und selbst bestimmen, was Kindern und Studierenden der Theologie beigebracht wird.

Diejenigen, die als Linke und Liberale gegen vermeintliche Privilegien der Kirchen zu Felde ziehen, sollte vor allem der Blick über Deutschlands südliche Grenzen stutzig machen. Dort tritt ausgerechnet die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei (SVP) im Kanton Zürich für die strikte Trennung von Staat und Kirche ein. Damit sollen die großen Kirchen getroffen werden, die immer wieder die fremdenfeindliche Politik der SVP kritisiert haben.

Auch wer religiös unmusikalisch ist, sollte daran interessiert sein, dass Religion eine öffentliche Angelegenheit bleibt und dass sie von der Gesellschaft kontrolliert wird, deren Instrument der demokratische Staat ist. Wer eine aufgeklärte, selbstkritische und menschenfreundliche Religion fördern will, muss für eine enge Verbindung von Staat und Kirche eintreten. Ja, diese sollte eher noch intensiver werden als schwächer. Denn der demokratische Staat zivilisiert die Religion, wenn zivilisiert eine Offenheit für die Werte der Aufklärung und der Demokratie bedeutet. Das zeigt sich gerade in der Schweiz.

In der Bundesrepublik werden Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Das bestimmt Artikel 140 des Grundgesetzes. Die Kantone der deutschen Schweiz gehen dagegen erheblich weiter. Religionsgemeinschaften werden dort nur dann öffentlich-rechtlich anerkannt, wenn sie demokratisch verfasst sind. Das gilt - und das ist weltweit ein Unikum - auch für die römisch-katholische Kirche. Von ihrem Selbstverständnis ist sie ja eigentlich hierarchisch organisiert, von oben nach unten.

In einem Deutschschweizer Kanton wie Zürich ist es dagegen umgekehrt. Hier bestimmen auch in der römisch-katholischen Kirche die Kirchengemeinderäte und die Kantonalsynode über die Verwendung der Kirchensteuer. Als der Vatikan dem Bistum Chur, zu dem die Züricher Katholiken gehören, vor einigen Jahren einen reaktionären Bischof aufzwang, fror die Kantonalsynode einfach die Gelder für das Bistum ein. Schließlich musste der Vatikan nachgeben und den Bischof abziehen. Nicht einmal einen Pfarrer kann der zuständige katholische Bischof gegen den Willen seiner Kirchengemeinde berufen oder abberufen - das ist eine Freiheit, von der deutsche Katholiken nur träumen können. Er habe angesichts der Rechtssituation "überhaupt keine Weisungsbefugnisse", klagte daher der Basler Bischof Kurt Koch. Mit anderen Worten: Das Staatskirchenrecht Deutschschweizer Kantone verschafft dem Bürger - lateinisch civis - auch in der Kirche demokratische Rechte. Der Staat zivilisiert so die Religion.

Deutschland bleibt zwar hinter der Schweiz zurück. Aber auch hier schützt der Staat das Recht des Einzelnen. Zwar kann die Kirche einem Theologieprofessor die Lehrerlaubnis entziehen: Der berühmteste Fall betraf den Tübinger Theologen Hans Küng. Aber weil er Staatsbeamter ist, wird er nicht brotlos. So konnte Küng weiterhin an der Universität Tübingen lehren. Das deutsche Staatskirchenrecht verschafft also denen, die an der Universität Theologie lehren, eine gewisse Unabhängigkeit. Von daher ist es kein Zufall, dass gerade hierzulande - wie auch in der Schweiz - eine Theologie entstanden ist, die den Geist der Aufklärung aufnimmt und sich kritisch mit der eigenen Überlieferung und Kirche auseinandersetzt. Dies hat durch die entsprechend ausgebildeten Geistlichen und ReligionslehrerInnen auch Auswirkungen auf die Gemeinden. Kein Wunder, dass neben den Schweizer Katholiken die deutschen in Rom einen schlechten Ruf haben und als aufmüpfig gelten.

Sicher: Letztlich müssen die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft selber dafür sorgen, dass ihre Religion eine gute ist, indem sie die entsprechenden Potenziale der Überlieferung fruchtbar machen. Aber der Staat kann sie dabei unterstützen. Deutschland sollte daher am bisherigen Staatskirchenrecht festhalten, wenn eine Erweiterung nach Schweizer Vorbild schon nicht möglich ist. Der Staat sollte die Voraussetzungen schaffen, dass Muslime ihre Geistlichen an den Universitäten ausbilden, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen erteilen und ihre Kultussteuer durch die Finanzämter einziehen lassen können. Ansätze hierfür sind bereits erkennbar.

Natürlich ist das noch keine Garantie dafür, dass sich der Islam insgesamt den Werten der Aufklärung und Demokratie öffnet und Muslime die eigene Tradition kritisch reflektieren. Aber das staatliche Recht kann, wie beim Christentum geschehen, eine wichtige Voraussetzung für diesen Prozess schaffen. Dass er gelingt, ist im Interesse aller Demokraten. Ganz egal, ob sie nun an Gott glauben oder sich an etwas anderes binden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

6 Kommentare

 / 
  • PN
    Paul Nellen

    Ein Gottesmann wie Pfarrer Wandel muss so denken: Alles Gute kommt von oben! Also muss für ihn auch die Obrigkeit dafür sorgen, dass der Islam "zivilisiert" wird - immerhin ein Eingeständnis, dass wir es hier mit einem Phänomen zu tun haben, das sich unseren grundgesetzlich geregelten Formen des innergesellschaftlichen Umgangs noch keineswegs angepasst hat. Wo Muslime Ehrenmorde begehen, Mädchen gewaltsam unter Schleier pressen oder Frauen in die vier häuslichen Wände einsperren wollen, dort sind in der Tat staatliche Behörden zur "Zivilisierung" nach den Maßstäben von Menschrecht und Grundgesetz aufgefordert. Aber das reicht nicht. In erster Linie ist die demokratische Zivilgesellschaft aufgerufen, an den für Gleichstellung kämpfenden Islam klare Forderungen zu stellen:

     

    - bindender öffentlicher Verzicht auf eine eigene Rechtsordnung ("Scharia"), auch wenn diese religiös begründet wird

     

    - bindend-öffentliche und "ewige" Unterordnung des politisch-sozialen Islam unter die Werte der Allgemeinen Menschenrechtsdeklaration der VN und unter die Werte und Bestimmungen des Grundgesetzes

     

    - bindender Verzicht auf das kollektivistische, "Respekt" und "Unterwerfung" fordernde Gesellschaftsmodell zugunsten der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen und der Zulassung einer kritisch-aufgeklärten Haltung, die den Gläubigen nicht zum vogelfreien Paria macht

     

    - bindende und "ewige" Akzeptanz der Trennung von Staat und Religion und von Minderheitenrechten, einschließlich des Rechts auf ein religiöses, a-religiöses und auf ein sexuell selbstbestimmtes Leben.

     

    Diese Verzichte bzw. Forderungen intern durchzusetzen wird für die Muslime in Europa und in Deutschland theologisch und mental ein mühsamer und sicherlich nicht konfliktfreier Prozess sein. Auch die christlichen Religionen haben erst in tw. blutigen Kämpfen zu ihrer heutigen Einbindung und Zivilisierung gefunden. Aber ohne diesen Anpassungsprozess an unsere Werteordnung wird es nicht gehen, bei Strafe eines bitteren Kulturkampfes.

     

    Die demokratische Gesellschaft, jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass der arabische vormoderne Islam seine ihm gestellte Aufgabe in den europäischen säkularen Gesellschaften nicht aus dem Auge verliert. Nur eine wachsame und selbstbewusste Gesellschaft wird in der Lage sein, die Domestizierung oder Häuslichmachung des Islam permanent einzufordern und den Politikern die Umsetzung dieser Aufgabe in staatliches Handeln ins Pflichtenheft zu schreiben. In wenigen Jahren werden Muslime in vielen europäischen Regionen, Städten, Ländern durch Zuzug und infolge der Geburtenrate die Mehrheit sein. In vielen deutschen Großstädten stellen die Unter-Fünfjährigen mit "M-Hintergrund" schon 2/3 der Kinder. Gnade uns Gott, wenn sich dann, wenn sie erwachsen sein werden, der islamische Fundamentalismus, "mehrheitsdemokratisch" legitimiert, an unserer Grundordnung zu schaffen machen wollte. Dagegen hilft nur eine wache, kritische Öffentlichkeit, die nicht zulässt (was sie leider getan hat), dass etwa - wie in Berlin aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils vom 25.10.2001 - der schulische Islamunterricht "inhaltlich eine autonome, vom Staat grundsätzlich in keiner Weise zu beeinflussende Angelegenheit ist" und es den Islamlehrern damit explizit gestattet wird, "punktuell von der Verfassungs- und Rechtslage abweichende Standpunkte zu vertreten" bzw. solche Inhalte, "die mit der vorgefundenen Rechts- und Verfassungslage nicht in Einklang stehen" (VG Berlin 27 A 245.01).

     

    Der Staat kann nur exekutieren, was Justiz und die von uns gewählten Gesetzgeber ihm vorschreiben. Damit ist es die Gesellschaft, die hierfür die Richtung angibt und dafür sorgt, dass Urteile wie das erwähnte aus Berlin skandalisiert werden, wie dies etwa im Falle des Frankfurter Scheidungsurteils vor einigen Monaten geschehen ist.

     

    So, wie der Islam sich heute in Deutschland darstellt, ist er mit der Grund- und Werteordnung der Verfassung unvereinbar.

     

    "Grundlage ist neben unseren Wertvorstellungen und unserem kulturellen Selbstverständnis unsere freiheitliche und demokratische Ordnung, wie sie sich aus der deutschen und europäischen Geschichte entwickelt hat und im Grundgesetz ihre verfassungsrechtliche Ausprägung findet." Die Islamverbände weigern sich bis heute, einer solchen Formulierung verbindlich zuzustimmen.

     

    Die öffentliche Aufgabe "von unten" ist es, dafür zu sorgen und Druck auf die muslimischen Verbände und Gemeinden zu machen, dass sie nicht nur formalrechtlich, sondern auch mental und sogar theologisch im säkular-aufgeklärten Staat "ankommen". Ehe der Islam sich nicht verbindlich auf breiter Grundlage im Sinne der skizzierten Forderungen und Formulierungen reformiert hat, ehe er nicht seine internen Hausarbeiten, sprich: die Hinwendung zu einer (spirituellen) Privatreligion jenseits seines tradierten Kriegskodex' und seine Kollektivismus glaubwürdig erledigt hat, was ihn allein zur "Versetzung" in unsere Wert- und Rechtsordnung befähigt, darf er rechtlich nicht mit den übrigen Religionsgemeinschaften gleichgestellt, ja muss seine weitere Ausbreitung verhindert werden.

     

    Paul Nellen, Hamburg

  • NS
    Nüßl Sebastian

    Ein guter und weiterführender Artikel ist das - Herr Wandel. Die Kritik von H. Reth greift nicht, denn kaum einer, ganz sicher auch nicht H. Wandel, will eine Staatskirche. H. Wandel kritisiert aber zu Recht die ideologisch verblendete Meinung: "Religion ist nur was fürs Private". Denn jedeR Religionswissenschaftler weiß: Religion hat immer mit Öffentlichkeit und mit Macht zu tun. Sie ist immer eine soziale und politische Größe. Die aber muss kontrolliert werden und die soll in ihrer (kritischen) Energie genutzt werden.

  • SN
    Sebastian Nüßl

    Jürgen Wandel hat einen interessanten Artikel geschrieben, der nicht zuletzt die kurz gedachte, wenn auch mit großem Gestus vorgetragene Forderung einiger TAZ-Kommentatoren nach "Religion ist etwas für den heimischen Herd" in Frage stellt. Zu Herrn Reth: Um die von Ihnen angesprochene Trennung geht es nicht. Ich und sicher auch Herr Wandel wollen keine Staatsreligion. Es geht vielmehr um die leicht zugängliche Tatsache, dass Religion immer öffentlich ist, immer politisch und immer ist bei Religion Macht im Spiel. Es geht um Kontrolle und Einbindung, wie Herr Wandel schrieb, es geht auch um die Nutzung von Energien für das gesellschaftliche Wohl. Es geht auch um Erhalt des kritischen Potentials von Religion - es geht um intelligentes Zusammenleben.

  • J
    JOE

    So fein der Autor es auch spinnt, das Resultat seiner Betrachtungen spricht entgegen seinem Votum genau für die STRIKTE TRENNUNG von Kirche und Staat. Es ist schon pervers, den Teufel der fanatisierten Religionen mit dem Beelzebub des machtkalkulierenden Staates austreiben zu wollen. Es sei nur an die Deutsche Kirche in "seliger" Zeit, als da ein GröFaZ herrschte, zu erinnern, um sich mit Grausen von der Kontrolle der Religionen durch den Staat abzuwenden. Das Modell, dem in der Bundesrepublik nachzueifern ist nicht die Schweiz, sondern das laizistische Frankreich, und das heisst: alle Privilegien der Kirchen müssen abgeschafft und die jeweils bevorzugte Religion zu einer ausschliesslichen PRIVATANGELEGENHEIT der einzelnen Bürger erklärt werden. Selbst wenn die sozialen Dienste einen gesellschaftlichen Nutzen haben, so soll ihre Existenz nicht per se staatlich gesichert werden, sondern allen Religionsgemeinschaften wird das Recht gewährt, sich an AUSSCHREIBUNGEN solcher vom Staat erwünschter Dienstleistungen beteiligen zu können, wobei der Anbieter, der die beste Leistungserbringung verspricht, den Zuschlag erhalten soll. Dieses System gewährleistet, dass die Religionsgemeinschaften - aus welchen Motiven auch immer - ihre gesellschaftliche Präsenz sichtbar machen können, ohne aber in irgendeiner Weise strukturell als staatlicher Erfüllungsgehilfe etabliert und begünstigt zu werden.

  • IM
    Irlbacher Marco

    Demokratisierung der Religionen?

     

    In was für einen freiheitlich, demokratischen Staat leben wir denn, wenn "gläubige" Christen wegen undemokratischer Strukturen aus der Kirche austreten und anschließend in der sozialen Arbeit schlechter Jobs finden, weil hoheitliche Aufgaben des Staates durch das Subsidiaritätsprinzip an Kirchen abgetreten werden, die nur "Mitglieder" einstellen?

     

    Das ist kein Beispiel wie es vor Jahrhunderten war sondern wie die Kirchen heute arbeiten.

    Wo kann hier von einer Demokratisierung der Religionen gesprochen werden?

    Es handelt sich doch vielmehr um Diskriminierung ganzer Bevölkerungsteile.

     

    Daher muss es eine strikte Trennung von Kirche und Staat geben. Nur so kann eine freiheitlich, demokratische Struktur im Lande erhalten bleiben.

  • GR
    Gerhard Reth

    Ein niveauloser Kommentar des Herrn Wandel, da er zum Verfassungsbruch auffordert.

    Das Grundgesetz fordert die Trennung von Staat und Kirche.