Debatte Kirchenprivileg: Der Staat zivilisiert die Religion

Wer einen aufgeklärten Islam fördern will, muss ihn rechtlich den Kirchen gleichstellen. Die strikte Trennung von Staat und Religion kommt nur Fundamentalisten entgegen.

Minarette und Moscheen werden in Zukunft die Silhouette deutscher Städte genauso prägen wie Kirchtürme oder Synagogen. Damit stellen sich nicht nur ästhetische, sondern auch politische und rechtliche Fragen: Soll der Staat mit islamischen Glaubensgemeinschaften eine Partnerschaft eingehen wie mit den Kirchen oder der jüdischen Religionsgemeinschaft? Konkreter: Sollen die für Kirchenangelegenheiten zuständigen Bundesländer auch Moscheevereine als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen, wenn diese das wollen und die gesetzlichen Voraussetzungen erbringen?

Mehr noch: Soll der Staat an den Universitäten islamtheologische Fakultäten zur Ausbildung von Imamen und Religionslehrern einrichten? Soll er islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ermöglichen und gar für Moscheegemeinden eine Kultussteuer einziehen? Oder sollte die Situation genutzt werden, die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften insgesamt abzuschaffen und Religion zur Privatsache zu erklären?

Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, kann feststellen: Es gibt gute und schlechte Formen, wie Religion gelebt wird. Um es am Christentum zu verdeutlichen: Jede und jeder dürfte schon Christinnen und Christen begegnet sein, denen man in dem, was sie sagten und taten, etwas vom Geist Jesu abspürte, der frei macht und zur Liebe befähigt. Aber natürlich gibt es auch Kirchenmitglieder, die beschränkt und intolerant sind, die vieles in der Bibel wörtlich nehmen, nur nicht die Bergpredigt und das Gebot der Feindesliebe.

Wer hier nicht unterscheidet, weil er Religion generell für etwas Schlechtes hält, der wird versuchen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Sollen die Kirchen doch ihre Kirchensteuer selber einziehen, den Religionsunterricht im Gemeindehaus erteilen und die Geistlichen an eigenen Hochschulen ausbilden! Fundamentalistischen Christen kann so eine Haltung allerdings nur recht sein. Dann können sie endlich die liberalen Lehrkräfte, die das staatliche Beamtenrecht schützt, loswerden und selbst bestimmen, was Kindern und Studierenden der Theologie beigebracht wird.

Diejenigen, die als Linke und Liberale gegen vermeintliche Privilegien der Kirchen zu Felde ziehen, sollte vor allem der Blick über Deutschlands südliche Grenzen stutzig machen. Dort tritt ausgerechnet die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei (SVP) im Kanton Zürich für die strikte Trennung von Staat und Kirche ein. Damit sollen die großen Kirchen getroffen werden, die immer wieder die fremdenfeindliche Politik der SVP kritisiert haben.

Auch wer religiös unmusikalisch ist, sollte daran interessiert sein, dass Religion eine öffentliche Angelegenheit bleibt und dass sie von der Gesellschaft kontrolliert wird, deren Instrument der demokratische Staat ist. Wer eine aufgeklärte, selbstkritische und menschenfreundliche Religion fördern will, muss für eine enge Verbindung von Staat und Kirche eintreten. Ja, diese sollte eher noch intensiver werden als schwächer. Denn der demokratische Staat zivilisiert die Religion, wenn zivilisiert eine Offenheit für die Werte der Aufklärung und der Demokratie bedeutet. Das zeigt sich gerade in der Schweiz.

In der Bundesrepublik werden Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Das bestimmt Artikel 140 des Grundgesetzes. Die Kantone der deutschen Schweiz gehen dagegen erheblich weiter. Religionsgemeinschaften werden dort nur dann öffentlich-rechtlich anerkannt, wenn sie demokratisch verfasst sind. Das gilt - und das ist weltweit ein Unikum - auch für die römisch-katholische Kirche. Von ihrem Selbstverständnis ist sie ja eigentlich hierarchisch organisiert, von oben nach unten.

In einem Deutschschweizer Kanton wie Zürich ist es dagegen umgekehrt. Hier bestimmen auch in der römisch-katholischen Kirche die Kirchengemeinderäte und die Kantonalsynode über die Verwendung der Kirchensteuer. Als der Vatikan dem Bistum Chur, zu dem die Züricher Katholiken gehören, vor einigen Jahren einen reaktionären Bischof aufzwang, fror die Kantonalsynode einfach die Gelder für das Bistum ein. Schließlich musste der Vatikan nachgeben und den Bischof abziehen. Nicht einmal einen Pfarrer kann der zuständige katholische Bischof gegen den Willen seiner Kirchengemeinde berufen oder abberufen - das ist eine Freiheit, von der deutsche Katholiken nur träumen können. Er habe angesichts der Rechtssituation "überhaupt keine Weisungsbefugnisse", klagte daher der Basler Bischof Kurt Koch. Mit anderen Worten: Das Staatskirchenrecht Deutschschweizer Kantone verschafft dem Bürger - lateinisch civis - auch in der Kirche demokratische Rechte. Der Staat zivilisiert so die Religion.

Deutschland bleibt zwar hinter der Schweiz zurück. Aber auch hier schützt der Staat das Recht des Einzelnen. Zwar kann die Kirche einem Theologieprofessor die Lehrerlaubnis entziehen: Der berühmteste Fall betraf den Tübinger Theologen Hans Küng. Aber weil er Staatsbeamter ist, wird er nicht brotlos. So konnte Küng weiterhin an der Universität Tübingen lehren. Das deutsche Staatskirchenrecht verschafft also denen, die an der Universität Theologie lehren, eine gewisse Unabhängigkeit. Von daher ist es kein Zufall, dass gerade hierzulande - wie auch in der Schweiz - eine Theologie entstanden ist, die den Geist der Aufklärung aufnimmt und sich kritisch mit der eigenen Überlieferung und Kirche auseinandersetzt. Dies hat durch die entsprechend ausgebildeten Geistlichen und ReligionslehrerInnen auch Auswirkungen auf die Gemeinden. Kein Wunder, dass neben den Schweizer Katholiken die deutschen in Rom einen schlechten Ruf haben und als aufmüpfig gelten.

Sicher: Letztlich müssen die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft selber dafür sorgen, dass ihre Religion eine gute ist, indem sie die entsprechenden Potenziale der Überlieferung fruchtbar machen. Aber der Staat kann sie dabei unterstützen. Deutschland sollte daher am bisherigen Staatskirchenrecht festhalten, wenn eine Erweiterung nach Schweizer Vorbild schon nicht möglich ist. Der Staat sollte die Voraussetzungen schaffen, dass Muslime ihre Geistlichen an den Universitäten ausbilden, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen erteilen und ihre Kultussteuer durch die Finanzämter einziehen lassen können. Ansätze hierfür sind bereits erkennbar.

Natürlich ist das noch keine Garantie dafür, dass sich der Islam insgesamt den Werten der Aufklärung und Demokratie öffnet und Muslime die eigene Tradition kritisch reflektieren. Aber das staatliche Recht kann, wie beim Christentum geschehen, eine wichtige Voraussetzung für diesen Prozess schaffen. Dass er gelingt, ist im Interesse aller Demokraten. Ganz egal, ob sie nun an Gott glauben oder sich an etwas anderes binden.

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