■ Datenschutz: Auf Verlangen löschen
Kassel (dpa) – Das Bundeskriminalamt (BKA) muß nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs personenbezogene Daten aus seinen Computern löschen, wenn die gespeicherte Person dies verlangt. Für elektronische Personendateien fehle dem BKA die gesetzliche Rechtsgrundlage, wurde entschieden. (Az.: 6 UE 152/92).
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