Datenschützer Schaar will mehr Kontrolle: Kartellamt soll Google überprüfen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will die Datenmacht von Google begrenzen und notfalls die angebotenen Dienste der Internetfirma mithilfe des Kartellamts zu trennen.
BERLIN afp | Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat gefordert, die durch das Sammeln von Daten durch die US-Internetfirma Google entstandene Marktmacht zu begrenzen. "Bei Google ist eine ungeheure virtuelle Datenmacht entstanden, die in der realen Welt ihresgleichen sucht", sagte Schaar der Berliner Zeitung von Mittwoch.
Vorbild für eine Begrenzung der Macht von Google könnte laut Schaar das Kartellrecht sein. Dieses versuche, die Marktmacht eines Unternehmens zu begrenzen. "Das muss auf die virtuelle Welt, den Cyberspace, übertragen werden", sagte der Datenschützer.
Untersucht werden muss nach Ansicht Schaars, welche Informationen aus den unterschiedlichen Quellen bei Google anfallen und wie die Marktmacht des Konzerns gegenüber Werbekunden und Nutzern aussehe. Wichtig sei zudem, dass eine unabhängige Datenschutzaufsicht Einsicht in die Datenbanken von Google nehmen könne.
Nach Ansicht Schaars ist auch das Bundeskartellamt gefragt. "Es sollte prüfen, was man hier mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen erreichen kann", sagte er. Zudem kündigte der Bundesdatenschutzbeauftragte an, die Europäische Kommission einzuschalten. Möglicherweise müssten die Google-Dienste sogar getrennt und der Internetriese damit entflochten werden, sagte Schaar.
Google hatte am Dienstag angekündigt, seinen heftig umstrittenen Straßenfoto-Dienst Street View noch in diesem Jahr in Deutschland starten zu wollen. Der kostenlose Google-Dienst bietet 360-Grad-Bilder von Straßenzügen und öffentlichen Plätzen. Er startete 2007 in den USA und ist zurzeit für 19 Länder verfügbar. Deutsche Straßen sind dort noch nicht zu sehen, werden aber bereits von Google fotografiert.
Datenschützer kritisieren, dass die Fotos auch Privatgebäude zeigen. Außerdem sind Menschen und Autos zu sehen, die sich zum Zeitpunkt der Aufnahmen auf den Straßen befanden. Gesichter und Kennzeichen werden allerdings unkenntlich gemacht. Auch Gebäude können auf Antrag aus dem Dienst gelöscht werden.
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