Das war: Unsichtbare Religion im Gerichtssaal
Ist es ein Schritt zu mehr Säkularisierung? Oder bedeutet es die Benachteiligung von Juden und Muslimen und ein Bevorzugen von Christen? Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen sollen künftig in Gerichtssälen auf religiöse Symbole oder Kleidungsstücke wie Kippa oder Kopftuch verzichten. Selbst kleine Schmuckstücke wie Kreuz, Davidsstern oder Halbmond dürfen nur verdeckt getragen werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Justizministerin Barbara Havliza (CDU) am Dienstag in den Landtag einbrachte. Eine ganz große Koalition von SPD, Union, FDP und AfD signalisierte Zustimmung. Der Entwurf soll nun im Rechtsausschuss weiter beraten werden.
Havliza begründet die Initiative damit, dass die Justiz als dritte Gewalt in besonderer Weise zur Neutralität verpflichtet sei. Diese Haltung müsse auch nach außen zum Ausdruck kommen. Schon der Anschein, eine Gerichtsentscheidung werde durch Religion oder Weltanschauung beeinflusst, könne zu einem Vertrauensverlust führen.
Islamverbände in Niedersachsen halten das Neutralitäts-Argument für vorgeschoben. Die Pläne schlössen gezielt muslimische Frauen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen, vom Richteramt aus. Aus Sicht der Grünen benachteiligt das Gesetz neben Musliminnen und Muslimen auch Menschen jüdischen Glaubens. Denn andere Religionen seien von dem Verbot faktisch nicht betroffen. Konsequenterweise hätte die Landesregierung auch Kreuze in Gerichtssälen verbieten müssen, davor sei sie aber „zurückgeschreckt“.
Kreuze in Gerichtssälen gebe es doch ohnehin nur noch in Vechta und Cloppenburg, hält Havliza dagegen. Diese seien von historischer Bedeutung und erinnerten an den Widerstand der Gerichte in der Zeit des Nationalsozialismus. „In Zeiten wie heute stünde es uns nicht gut zu Gesicht, mit dieser Tradition zu brechen“, sagte Havlica. Wenn ein Beteiligter in einem Gerichtsverfahren es wünsche, könnten die Kreuze im Übrigen abgehängt werden.
Mit seinem Vorstoß steht Niedersachsen nicht allein. In vier Bundesländern, darunter auch Bremen, gibt es solche Verbote bereits, in zwei weiteren sind seit längerem ähnliche Regelungen geplant. In Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und den vier übrigen Bundesländern sind keine Verbote geplant. Reimar Paul
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