Das war auch: Garg will Masern-Impfpflicht
Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) hat gefordert, dass die Bundesregierung eine Pflichtimpfung gegen Masern für die Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen prüft. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Kitas, Schulen, aber auch Pflegeheime. Eine Impfung würde auch die schützen, die sich nicht impfen lassen können, so Garg. Er selbst befürworte eine Masern-Impfpflicht.
Das Masern-Virus ist hoch ansteckend. Kommt es zu Komplikationen, kann die Krankheit tödlich verlaufen. Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfiehlt, dass Kinder im Alter von elf bis 14 Monaten erstmals gegen Masern geimpft werden sollten. Sollte ein Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden, ist demnach auch schon eine Impfung im Alter von neun Monaten möglich. In Jedem Fall ist eine zweite Impfung nötig.
Laut RKI kommt es immer wieder zu Masern-Ausbrüchen. Zuletzt war das in Niedersachsen der Fall. Dort erkrankten seit Jahresbeginn mehr Menschen, als im gesamten Vorjahr. Dutzende Schüler*innen ohne ausreichenden Impfschutz wurden deshalb vorsorglich vom Unterricht ausgeschlossen.
„Wir müssen gerade Säuglinge und Kleinkinder durch eine Erhöhung der Masern-Impfquote insgesamt besser schützen, da sie selbst noch nicht geimpft werden können“, argumentiert Garg für eine Impfpflicht. Gegner*innen finden, diese widerspräche dem im Grundgesetz verankerten Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn gegen Krankheiten mit klinisch schwerem Verlauf und der Gefahr epidemischer Verbreitung geimpft werden soll, kann dieses Recht aber eingeschränkt werden. So steht es im Infektionsschutzgesetz und im Nationalen Impfplan. Und das könne auf Masern zutreffen, so Garg. Das Thema will er deshalb mit seinen Kolleg*innen auf Landes- und Bundesebene im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Infektionsschutz weiter erörtern.
Der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Henrik Hermann, pflichtet Gargs Forderung bei. Die bundesweit wieder steigenden Masern-Fälle zeigten, dass es mit einer bloßen Aufforderung zur Impfung nicht getan sei. Marthe Ruddat
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