Das kommt auch: Straße ohne Mittelteil
Eckehard Niemann, LBU
Sie ist seit Langem halbfertig, und nach Ansicht ihrer Gegner soll sie das auch bleiben. Der Heideautobahn A39 fehlt seit Jahrzehnten der 105 Kilometer lange Mittelteil. Und es ist fraglich, ob der jemals gebaut werden darf. Am kommenden Donnerstag wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das umstrittene Verkehrsprojekt entscheiden.
Geklagt haben der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), zwei Gemeinden und acht Privatpersonen. Sie bemängeln laut Gericht unter anderem Verstöße gegen das Naturschutz- und Wasserrecht. „Es geht um die Zerschneidung von Äckern, Grünland und Wäldern“, sagt Eckehard Niemann vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) in Niedersachsen.
Der Anwalt des BUND, Rüdiger Nebelsieck, hielt den Straßenplanern in der Verhandlung am 25. Juni in Leipzig vor, sie hätten die Auswirkungen der Trasse auf den Klimawandel nicht korrekt erfasst. „Ich weiß, dass wir hier keine Umweltpolitik betreiben“, sagte der Anwalt. Aber die Klimaschutzziele würden nicht erreicht, wenn weiter wie geplant Straßen gebaut würden. Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau hielt dagegen: „Man kann nicht sagen, dass jede Straße, die gebaut wird, ein Angriff auf das Klima ist.“ Die Autobahn werde andere Straßen entlasten.
Konkret geht es vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht um den Abschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessin. Sechs weitere Teilstücke von Ehra-Lessin über Uelzen nach Lüneburg entlang der Grenze zu Sachsen-Anhalt sind noch in Planung. Bislang wurden nur Anfang und Ende der A39 gebaut: Im Norden vom Maschener Kreuz bis Lüneburg, im Süden von Wolfsburg über Braunschweig zur A7 am Autobahn-Dreieck Salzgitter. Gefordert wird die Verbindung vor allem von Wirtschaftsverbänden in der Region.
Die Autobahngegner bezweifeln hingegen die Notwendigkeit der Trasse in der dünn besiedelten Gegend. Die A39 sei volks- und regionalwirtschaftlich unsinnig, findet der LBU und fordert eine Neuberechnung der Kosten. Laut dem niedersächsischen Verkehrsministerium ist die Kostenschätzung zwar von 1,1 auf 1,3 Milliarden Euro gestiegen, dennoch sei das Kosten-Nutzen-Verhältnis weiterhin positiv.
Wie das Urteil ausfallen wird, ist vollkommen offen. Sven-Michael Veit
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