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Archiv-Artikel

Das ist Folter!

Brechmitteleinsatz ist Folter!!! Wer Folter befürwortet, sollte kein politisches Amt ausüben! Wie schon im Jahre 2001, nach einem ähnlichen Vorfall in Hamburg, verschiedene Institutionen festgestellt haben, betrachten wir „betroffene Eltern und Angehörige“ die Brechmitteleinsätze in Bremen und anderen Städten als Verstoß gegen Artikel 1 des „Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen“ vom 10. Dezember 1984. Die körperlichen und seelischen Schmerzen, die das erzwungene Erbrechen im Polizeigewahrsam mit sich bringt, sind den Erfahrungsberichten von Betroffenen aus Bremen zu entnehmen, die eine Menschenrechts-Initiative schon im Jahre 1996 veröffentlicht hat. Spätestens seit dem Tode Achidi Johns 2001 in Hamburg tragen Brechmitteleinsätze sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in den Augen der Betroffenen zudem den Charakter einer „Polizeistrafe“. Durch die Brechmitteleinsätze soll zwar nicht eine Aussage in Form des gesprochenen oder geschriebenen Wortes erzwungen werden. Die Betroffenen sollen aber genötigt werden, aus ihrem Körper heraus Beweismittel hervorzubringen, die in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden sollen. Unter anderem aus diesem Grunde werden Brechmitteleinsätze auch von deutschen Juristen abgelehnt. Der 105. Deutsche Ärztetag hat sich im Mai 2002 ausdrücklich auf die UN-Resolution vom 18. Dezember 1982 bezogen: In der UN-Resolution vom 18.12.1982 heißt es im Grundsatz: „Es verstößt gegen die ärztliche Ethik, wenn medizinisches Personal, insbesondere Ärzte, sich mit Gefangenen oder Häftlingen in einer Weise beruflich befassen, die nicht einzig und allein den Zweck hat, ihre körperliche und geistige Gesundheit zu beurteilen, zu schützen oder zu verbessern“. Wir fordern das sofortige Verbot der Brechmittelvergabe! Jürgen Heimchen, Vorsitzender des Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V., Wuppertal