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„Das Wort Kriegsverbrechen für die Nord-Stream-Sprengung klingt seltsam“

Jan Kahlcke

Am eintausendsechshundertdreiundneunzigsten Tag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beginnt in Hamburg die juristische Aufarbeitung. Vor Gericht steht aber kein Aggressor, sondern Serhii K., Offizier der ukrainischen Armee, die von Deutschland seit vier Jahren darin unterstützt wird, ihr Land zu verteidigen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm die Sprengung der Nord-Stream-Gaspipeline vor, ­einen Angriff auf zivile Anlagen. Juristisch wäre das ein Kriegsverbrechen.

Jan Kahlcke

ist Redak­tions­leiter der taz nord in Hamburg.

Das Wort klingt seltsam, nach dem Massaker russischer Truppen in Butscha, der Belagerung von Mariupol. In dieser Woche gab es Meldungen über Menschen, die in der russisch besetzten Frontstadt Oleschky Gras essen, um nicht zu verhungern; über Handelsschiffe, die samt Besatzung im Schwarzen Meer versenkt wurden; über Wohnblocks in Kyjiw und Charkiw, deren Mie­te­r:in­nen russische Raketen den Tod brachten.

Nord Stream sei dagegen ein legitimes Kriegsziel, argumentiert die Verteidigung von Serhii K., denn Eigner Gazprom habe eigene Truppen aufgestellt und die Umerziehung nach Russland entführter ukrainischer Kinder finanziert. Von Serhii K. verlangt Gazprom Schadenersatz.