: Das Wetter: temporales „wenn“
Berlin (taz) – Wenn ein Auto zugeschneit ist, sollten nicht nur Schreiben, Schweinwerfer und Rücklichter freigeräumt werden, sondern auch Motorhaube und Dach, warnt die Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG (Arag). Wer nur mit einem kleinen freigekratzten Guckloch auf der Windschutzscheibe losfährt, risikiert ein Verwarnungsgeld von 20 Mark.
Gebrauchsanweisung: Mitteleuropäer, die sich schon über knospende Zeige u.ä. freuen zu können glaubten, lesen obige Nachricht bitte aufmerksam und streichen hernach das Wörtchen „Frühling“ fürs erste wieder aus ihrem aktiven Wortschatz.
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