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Das Wetter: Der Vertrag

Vertragsentwurf über die Gestaltung des Frühlingswetters zwischen den Parteien Wetterverantwortliche und Wetterberichterstatter: 1. Der Frühling beginnt unverzüglich. 2. Eine Tageshöchsttemperatur von 18 Grad wird nicht unterschritten. 3. Die durschnittliche Sonnenscheindauer pro Tag wird auf 6 Stunden festgelegt. 4. Das ungerechte Nord-Süd-Gefälle bei der Wettergestaltung entfällt. 5. Geregnet wird ausschließlich nachts. 6. Auf Nachtfröste wird ersatzlos verzichtet. 7. Die Gestaltung des Sommerwetters regelt ein Folgevertrag. 8. Auf Vertragsbruch stehen Kopfnüsse.

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