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Archiv-Artikel

Das Laub muss weg

Bremen taz ■ Lyrisch beginnt eine Meldung des Stadtamtes Bremen („Die Sonne spendet mit nachlassender Kraft noch wärmende Strahlen“), um dann hart zur Sache zu kommen: Eine „Gehwegreinigungspflicht“ besteht für Grundstückseigentümer. Sie haben den Gehweg „in einer Breite von 5 Metern“ zu reinigen. Und das werktags bis 8 Uhr, feiertags bis 9 Uhr morgens. Bei Straßen ohne Gehweg müssen 1,5 Meter vor dem Grundstück laubfrei sein. Diese „Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Unfallgefahren erforderlich ist“. Das riecht nach Haftung. Ein Mieter, der die Reinigungspflicht übertragen bekommen hat, haftet aber nur dann, wenn er selbst diese Übertragung „(formlos) dem Stadtamt schriftlich angezeigt“ hat.

Noch Unklarheiten? Die beseitigt das Stadtamt unter 361-21 45.