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DOKUMENTATIONDas Brioni-Abkommen

■ Der von der EG vermittelte Kompromiß zwischen den zerstrittenen Republiken und Völkern im Wortlaut

1. Nur die Völker können über ihre eigene Zukunft entscheiden.

2. Verhandlungen (über die Zukunft Jugoslawiens) müssen spätestens bis zum 1. August 1991 beginnen.

3. Das kollektive Staatspräsidium muß die volle Verfügungsgewalt über die Streitkräfte des Bundes besitzen.

4. Alle Seiten verzichten auf alle einseitigen Akte, besonders auf Gewaltakte.

5. Eine Delegation der Europäischen Gemeinschaft wird die Einhaltung dieses Kompromisses beobachten. Die ersten EG-Vertreter werden am 9. Juli in Jugoslawien eintreffen.

6. Die Kontrolle der Grenzübergänge übernimmt die slowenische Polizei. Sie wird Bundesvorschriften anwenden.

7. Slowenische Zöllner werden an den Grenzen zu Italien, Österreich und Ungarn die Abgaben erheben und an Belgrad weiterleiten.

8. Den gesamten einheimischen und ausländischen Luftverkehr über Jugoslawien kontrolliert und garantiert das zuständige Bundesorgan.

9. Die Grenzsicherung übernimmt die jugoslawische Armee. Verhandlungen innerhalb von drei Monaten sollen regeln, wie die Armee die Grenzsicherung an Slowenien abtritt.

10. Bedingungsloser Rückzug der Einheiten der Jugoslawischen Volksarmee in ihre Kasernen. Rückkehr der slowenischen Bürgerwehr auf ihre Ausgangspunkte. Beseitigung aller Straßensperren. Diese Maßnahmen treten spätestens am 8.Juli um 24.00 Uhr in Kraft.

11. Alle Gefangenen müssen bis spätestens zum 8. Juli um 24.00 Uhr freigelassen werden.

Im Anhang zur Erklärung werden Einzelheiten über die Entsendung einer bis zu 50köpfigen Beobachterdelegation der KSZE (Konferenz für Europäische Sicherheit und Zusammenarbeit) festgelegt. dpa

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