: DNA-Tests auch bei Ladendiebstahl geplant
Das Justizministerium erarbeitet Entwurf, der auf Verbrechersuche mit genetischem Fingerabdruck setzt
BERLIN ap ■ Die Bundesregierung will den genetischen Fingerabdruck verstärkt zur Verbrechensbekämpfung einsetzen. Über einen internen Arbeitsentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beraten derzeit die Fraktionen von SPD und Grünen, berichtete der Tagesspiegel gestern.
Danach sieht der Entwurf vor, dass künftig nicht nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und bei Sexualdelikten, sondern auch bei jeder Wiederholungstat eine Genprobe genommen werden darf. Die Ausdehnung auf Bagatelldelikte wie Ladendiebstahl soll aber nur gelten, wenn zu erwarten ist, dass der Täter künftig erhebliche Straftaten begeht. Auch soll nicht mehr in jedem Fall ein Richter die DNA-Probe anordnen müssen. Ein Antrag, der die DNA-Probe dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichsetzt, wird am Freitag im Bundesrat behandelt.
Bei der DNA-Probe werden Merkmale gespeichert, die die Identifizierung des Täters zweifelsfrei zulassen, aber keine Hinweise auf Erbanlagen wie Krankheiten enthalten. Die Rufe nach einer Ausweitung der DNA-Analyse waren nach dem schnellen Ermittlungserfolg im Mordfall Rudolph Moshammer lauter geworden.Die Pläne von Zypries gehen allerdings nicht so weit wie Forderungen der Union, die die DNA-Probe generell immer dann einsetzen will, wenn die Polizei bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung heute die Fingerabdrücke abnimmt.