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DNA-Analyse im Strafverfahren

Das Wiesbadener Bundeskriminalamt hat das Ergebnis einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bekanntgegeben: Die DNA -Analyse (der „genetische Fingerabdruck“) wird zukünftig als wirksame neue Methode im Rahmen von Strafverfahren genutzt werden können.

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