in kürze VERFASSUNGSGERICHT : DKV beschwert sich
Die DKV hat gegen die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherungen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Seit Jahresbeginn können nur noch Beschäftigte mit Jahreseinkommen über 45.900 Euro zwischen gesetzlicher und privater KV wählen. (dpa)