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DISKUSSION über PRESSEKODEX NACH KÖLNER SILVESTERNACHTSchutz vor Diskriminierung bleibt

BERLIN | Der Presserat hat entschieden, dass die Richtlinie 12.1 des Pressekodex unverändert bleibt. Der Passus besagt, dass Medien bei der Berichterstattung über Täter oder Verdächtige nur dann auf deren Religion oder Ethnie hinweisen sollen, „wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug“ bestehe. „Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“, heißt es. Der Presserat debattierte am Mittwoch über die Richtlinie, weil nach den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln verschiedene Medien dafür plädiert hatten, die Richtlinie 12.1 zu ändern. Die Chefin der Bild-Zeitung Tanit Koch hatte beispielsweise gegenüber dem Medium Magazin gesagt, dass sie die Richtlinie für eine „ungerechtfertigte Selbstzensur“ halte: „Menschen merken, wenn ihnen relevante Informationen vorenthalten werden“ (taz vom 8. 3.). Der Presserat entschied anders: Die Vollversammlung sei übereingekommen, dass die Richtlinie kein Sprachverbot für Medien darstelle, sagte Geschäftsführer Lutz Tillmanns. (taz, epd)

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