: DIE VERORDNUNG
Seit Samstag gilt bundesweit Aufstallungspflicht für Geflügel. Als Vorsichtsmaßnahme gegen die Vogelgrippe gilt sie vorerst bis zum 15. Dezember. So soll der Kontakt zwischen Haus- und infizierten Wildvögeln vermieden werden. Ausnahmen kann nur der Amtstierarzt genehmigen. Zu den Maßnahmen gehören Volieren, die mit „einer gesicherten Abdeckung“ und „Seitenbegrenzung“ gegen Vögel von außen und Geflügelbestände untereinander abgesichert sein müssen. Die Tiere werden monatlich untersucht. Verstöße sollen mit bis zu 25.000 Euro Gelbuße geahndet werden. SR