DIE SPANISCHE RÜCKEROBERUNG DER PETERSILIENINSEL IST ALARMIEREND: Verlierer ist das Völkerrecht
Sicher, verglichen mit den „Antiterrorkriegen“ in Afghanistan und Tschetschenien oder der drohenden Militärintervention der USA gegen Irak mag der Konflikt um die unbewohnte, gerade einmal fußballfeldgroße Petersilieninsel harmlos erscheinen.
Doch in völkerrechtlicher Hinsicht ist sowohl das spanische als auch das marokkanische Verhalten alarmierend. Beide Konfliktparteien haben sich nicht an die Regeln der Streitschlichtung gehalten. Sie haben sich unter Verstoß gegen die UNO-Charta für das Faustrecht entschieden. Die Regierung in Rabat hätte ihren Anspruch auf die Insel politisch anmelden müssen, anstatt sie mit Soldaten zu besetzen. Denn der völkerrechtliche Status des Archipels wurde auch in den 46 Jahren seit der Unabhängigkeit Marokkos nie endgültig geklärt. Daher war die Besetzung der Insel umgekehrt auch kein Angriff auf spanisches Territorium. Die Regierung in Madrid kann sich für ihre Militäraktion zur Vertreibung der marokkanischen Soldaten also nicht auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta berufen oder auf irgendeine andere Bestimmung des Völkerrechts. Aufhorchen lassen Berichte, Spanien habe seine Militäraktion „in Abstimmung mit dem UNO-Sicherheitsrat sowie den Nato- und EU-Verbündeten“ durchgeführt. Außenminister Joschka Fischer sei sogar telefonisch von seiner spanischen Kollegin Ana Palacio informiert worden. Doch eine Abstimmung mit dem UNO-Sicherheitsrat hat es nachweislich nicht gegeben. Lediglich eine Vorabinformation Madrids an das New Yorker Sekretariat des Rates. Diese traf so spät ein, dass er keine Chance hatte zusammenzutreten. Interessant wäre zu erfahren, wie Joschka Fischer und seine Amtskollegen der Nato- und EU-Staaten auf die Vorabinformation aus Madrid reagiert haben. Haben sie Spanien vor der völkerrechtswidrigen Militäraktion gewarnt? Sich neutral verhalten oder ihre Zustimmung gegeben? Eine Antwort auf diese Fragen könnte Aufschluss darüber geben, welchen Stellenwert das Völkerrecht zehn Monate nach dem 11. September noch hat. ANDREAS ZUMACH
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