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Archiv-Artikel

DIE OPFER KÖNNEN SICH NICHT WEHREN

Stundenlang hatten Jugendliche letzten Herbst einen Obdachlosen zu Tode geprügelt. Jetzt entschied das Gericht: Fünf Jahre Gefängnis für den 20-jährigen Hauptangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Drei 15-Jährige wurden von der Jugendkammer zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ein 14-Jähriger erhielt 15 Monate auf Bewährung. An der Tat waren zudem zwei 12-jährige Mädchen beteiligt. Das Verfahren gegen die Strafunmündigen wurde eingestellt.