DIE DREI FRAGEZEICHEN : „Nur bei günstiger Prognose“
WAS SOLL DAS? In Bayern wird die elektronische Fußfessel getestet
taz: Frau Kesting, wie funktionieren die Fußfesseln?
Anja Kesting: Die einteiligen Geräte sind etwa so groß wie ein altes Handy und wiegen rund 170 Gramm. Darin sind Akku, GPS-Empfänger und Mobilfunkteil untergebracht. Das GPS-Modul ermittelt den Standort und überträgt ihn in einstellbaren Zeitintervallen an die Zentrale. Sobald sich der Träger in einem verbotenen Bereich befindet, löst das Gerät eine Alarmmeldung aus. Die zweiteilige Variante besteht aus einem kleineren Gerät, das einer Armbanduhr ähnelt, für das Fußgelenk und einem handygroßen Gerät mit Akku, GPS-Empfänger und Mobilfunkteil. Darüber kann die Zentrale mit dem Träger telefonisch in Kontakt treten.
In Hessen und Baden-Württemberg gab es bereits Testläufe – warum noch mal?
Diese Länder verwenden das System bisher nur bei Personen mit günstiger Prognose. Zum Beispiel bei Bewährungsstrafen, bei denen der Proband selbst daran interessiert ist, sich kooperativ zu verhalten, um in Freiheit zu bleiben. Es gibt dort keine Überwachungszentralen. Diese sind jetzt aber notwendig, wenn sich zum Beispiel der Proband dem Wohnort eines potenziellen Opfers nähert. Deshalb müssen organisatorische Abläufe und einzelne technische Komponenten wie die Fußfesseln oder die Beobachtungsmonitore überprüft und das Zusammenspiel mit der technischen Zentrale und dem Überwachungszentrum der Länder getestet werden.
Das Gerät sorgt sicher für scheele Blicke. Spielt soziale Ausgrenzung beim Test eine Rolle?
Unter der Kleidung fällt das Gerät nicht auf. Deshalb kann sich der Träger entsprechend anziehen. Er muss es wegen seiner fortdauernden Gefährlichkeit hinnehmen, dass die Überwachung sein Leben beeinflusst. Allerdings wäre eine ständige Bewachung durch Polizeibeamte sicher viel unangenehmer.Interview: Lucie Yertek
■ Anja Kesting ist Pressesprecherin des Bayerischen Justizministeriums