: DER UNIONSANTRAG
In ihrem Bundestags-Antrag, den die rot-grüne Koalition eigentlich ablehnen wollte, erinnert die Union an die Novellierung des Grundgesetzes vor zehn Jahren. Damals wurde der Artikel 3 um den Satz erweitert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ In ihrem Antrag verweist die Union auf Erfolge bei der Gleichstellung, die sie in ihrer Regierungszeit erreicht habe, und sie kritisiert: „Seit Regierungsübernahme von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Jahre 1998 stagniert diese positive Entwicklung.“ Die Regierung wird aufgefordert, „der Gleichstellungspolitik insgesamt einen höheren Stellenwert beizumessen“.