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Archiv-Artikel

DER DATENSCHUTZ MUSS IN DER VERFASSUNG VERANKERT WERDEN Richtiger Vorstoß der Grünen

Längst sind es nicht nur Telefonverbindungsdaten, die Auskunft über unser Verhalten geben. Eine wachsende Armada kleiner, nützlicher Geräte generiert persönliche Daten – angefangen von Navigationssystemen in Autos über automatisch generierte Ortsdaten in mobilen Geräten wie Handys, digitalen Kameras, Notebooks bis hin zu Gebrauchsgegenständen wie Shampoos oder hochwertigen Lebensmitteln, die mit Funkchips versehen sind. Viele vormals stumme Dinge können damit heute Daten über seine Verwendung generieren und so etwas über das Verhalten ihrer Benutzer aussagen.

Diese Daten sind in der Informationsgesellschaft ein wertvoller Rohstoff, für den sich nicht nur staatliche Behörden, sondern auch Unternehmen interessieren. Denn werden diese Daten nicht nur vereinzelt, sondern gruppenweise erhoben und analysiert, lassen sich Trends erkennen. Handelskonzerne können so etwa Preisanpassungen für bestimmte Produkte und Kundengruppen für begrenzten Zeiträume vornehmen. Strafverfolger hingegen können die Daten zueinander in Beziehung setzen und so „verdächtiges“ Verhalten aufspüren.

Eine effektive Kontrolle der persönlichen Daten ist in der digitalen Informationsgesellschaft längst nicht mehr möglich. Kontrollen werden nur stichprobenweise durchgeführt oder nach konkreten Hinweisen von Arbeitnehmern, die damit die fristlose Entlassung riskieren – einen gesetzlichen Informantenschutz gibt es in Deutschland nämlich noch nicht.

Erst ein im Grundgesetz verankertes Kommunikationsgrundrecht, wie jetzt von den Grünen gefordert, würde die Datenkontrolle in die Hand der Bürger legen. Sie hätten dann das Recht, jederzeit die über sie gespeicherten Daten einzusehen, zu korrigieren, ja unter Umständen gar zu löschen. Wichtig ist aber auch, dass man die entsprechenden technischen Werkzeuge entwickelt und für jeden zugänglich macht.CHRISTIANE SCHULZKI-HADDOUTI

Die Autorin ist freie IT- und Medienjournalistin in Bonn