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DDR übernimmt Steuersystem der BRD

Berlin (dpa) - Die DDR will zum 1. Januar 1991 das bundesdeutsche Steuersystem übernehmen. Für ein einheitliches Wirtschaftsgebiet sei ein einheitliches Steuerrecht unverzichtbar, sagte der Steuerexperte des Berliner Finanzministeriums, Martin Maaßen, am Montag. Maaßen kündigte an, die DDR werde als ersten Schritt mit dem Tag des Inkrafttretens der Wirtschafts- und Währungsunion die Mehrwertsteuer, spezielle Verbrauchssteuern für Bier, Branntwein, Kaffee, Tee, Zucker, Salz, Schaumwein, Mineralöl und Tabak sowie eine neue Abgabenordnung einführen. Von Januar 1991 an würden dann weitere Steuerarten übernommen. Dazu zählen Einkommens- und Lohnsteuer, Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grund- und Grunderwerbssteuer, Bewertungsrecht und Kfz-Steuer. Zu den Auswirkungen der Mehrwert- und Verbrauchssteuern meinte Maaßen, daß sich die Preise nach marktwirtschaftlichen Bedingungen bilden würden. Ausgenommen seien davon anfangs Mieten, Energiekosten, Beförderungstarife sowie die Preise für Grund und Boden.

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