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DDR korrigiert Reisebestimmungen

■ Die neue Regelung soll „Mißverständnisse ausräumen“

Ost-Berlin (dpa) - Die an diesem Samstag in Kraft tretenden erweiterten Reisebestimmungen der DDR sind jetzt den DDR -Bürgern bekannt gemacht worden. Die Korrektur der erst seit dem 1. Januar gültigen und von Betroffenen als Rückschritt kritisierten Verordnung wurde im DDR-Gesetzblatt vom 28. März veröffentlicht. Nach den neuen Reisebestimmungen können nun wieder auch Besuchsreisen zu Tanten, Onkeln, Nichten und Neffen von den nicht blutsverwandten Ehepartnern beantragt werden. Bedingung sind weiterhin im Gesetz aufgezählte familiäre Feiern wie Trauungen und bestimmte Geburtstage.

Die Neuregelung gilt nur für Verwandtenbesuche und umfaßt keine Verbesserungen für DDR-Bürger, die Anträge auf Ausreise gestellt haben. Die vom 1. April an geltenden Bestimmungen waren am 14. März von der DDR-Regierung beschlossen worden. Wie es hieß, ist die DDR-Regierung dabei von Kritiken und Wünschen in der Bevölkerung ausgegangen. Sie habe eingeräumt, daß die Handhabung der neuen vom Januar an gültigen Regelung Mißverständnisse und Ärgernisse gebracht habe. Die Bestimmungen vom 1. April an sollten die Mißverständnisse ausräumen und klarere Regelungen schaffen.

Jetzt können Anträge auf Privatreisen wegen Geburten „auch gestellt werden, wenn die Reise einen Monat vor dem voraussichtlichen Geburtstermin oder bis zu drei Monate nach der Geburt erfolgen soll“. Auch bei Reisen wegen Sterbefällen und bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen sowie in einigen anderen Fällen gibt es erweiterte Antragsmöglichkeiten.

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