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DDR führt Arbeitslosenunterstützung ein

■ Kabinett beschließt vor dem Hintergrund wachsender Arbeitslosigkeit Unterstützung bis zu 1.000 Mark / Übergangslösung bis zur gesetzlichen Regelung einer Arbeitslosenversicherung

Berlin (taz/dpa) - Arbeitslose DDR-Bürger erhalten künftig Arbeitslosengeld aus der Staatskasse sowie aus betrieblichen Fonds. Dies geht aus einer gestern veröffentlichten Verordnung des Ministerrats hervor. Arbeitslose bekommen aus dem Staatshaushalt monatlich 500 Mark, sofern der bisherige Nettodurchschnittslohn nicht niedriger gewesen ist. Dazu komme eine Ausgleichszahlung des Betriebes, der die Differenz zwischen der staatlichen Unterstützung und 70 Prozent des bisherigen Nettodurchschnittslohnes tragen müsse, maximal ebenfalls 500 Mark. Das Arbeitslosengeld kann ab 26. Februar beantragt werden. Die jetzt beschlossene Verordnung gilt als Übergangslösung bis zur gesetzlichen Regelung einer Arbeitslosenversicherung.

Nach Angaben der DDR-Regierung gibt es in der DDR zur Zeit 51.000 Arbeitslose. Die Gewerkschaften sprechen unterdessen von 81.000 Beschäftigungslosen. Im Zuge der Wirtschaftsreform wird mit einer erheblichen Steigerung der Arbeitslosenquote in der DDR gerechnet.

Die jetzt vorgesehenen Zahlungen entfallen, wenn das Arbeitsamt den Betroffenen eine zumutbare Tätigkeit nachweisen kann, heißt es in der Regierungserklärung. Auch gebe es eine Sperrklausel. So werde das Arbeitslosengeld bei freiwilliger Kündigung erst vier, bei fristloser Entlassung erst acht Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Die Zuwendungen gelten für „Bürger der DDR und ausländische Bürger mit ständigem Wohnsitz in der DDR, die zeitweilig keine Berufstätigkeit ausüben können“.

Die DDR-Regierung beschloß gleichzeitig rückwirkend ab 1. Februar eine Vorruhestandsregelung, die frühestens fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gewährt werden solle und steuerfrei 70 Prozent des durchschnittlichen Nettolohnes, mindestens jedoch 500 Mark im Monat, betragen solle. Lag der Nettolohn unter 500 Mark, soll er in voller Höhe weitergezahlt werden. In der DDR gilt das Rentenalter für Frauen ab 60 Jahre, für Männer ab dem 65. Lebensjahr. Die Betriebe könnten sich 50 Prozent der Vorruhestandsgelder aus dem Staatshaushalt erstatten lassen.

Die Zahlung des Arbeitslosengeldes erfolgt vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Zahl der Beschäftigungslosen in der DDR. Diese Entwicklung folgt aus dem Personalabbau im Staats- und Parteiapparat und Umstrukturierungen in der Industrie. Viele Werktätige klagen mittlerweile über Willkür der Betriebsleitungen. 'adn‘ spricht in einer Meldung von wachsender Verunsicherung bei den Werktätigen. Die geltende Rechtslage in der DDR sieht keine Entlassungen vor.

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