: DDR-Grenzer schuld an Mauertod von Kindern
Berlin (dpa) – Im ersten Mauerschützenprozeß um Todesschüsse auf Kinder hat das Berliner Landgericht gestern einen früheren DDR-Grenzsoldaten wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei Jungen im Alter von zehn und 13 Jahren waren im März 1966 beschossen worden, als sie offenbar nach West-Berlin flüchten wollten. Das Gericht konnte nicht nachweisen, daß der Mann sie eigenhändig durch seine Schüsse getötet hatte. Er müsse sich auch die Schüsse seines inzwischen gestorbenen Postens zurechnen lassen, meinten die Richter.
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