■ DDR-Grenze: Haftstrafe gefordert
Berlin (dpa) – Im 20. Mauerschützenprozeß hat die Staatsanwaltschaft gestern gegen einen ehemaligen Regimentskommandeur der DDR-Grenztruppen eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten beantragt. Dem bislang höchstrangigen Angeklagten in einem Mauerschützenprozeß wird vor dem Berliner Landgericht Totschlag vorgeworfen. In einer nach den Worten des Staatsanwalts „massiven Exzeßtat“ soll der Offizier im Februar 1966 auf einen einunddreißigjährigen Flüchtling geschossen haben, der sich im Stacheldraht verfangen hatte und nicht mehr fliehen konnte. Der Angeklagte hatte bestritten, Schüsse abgegeben zu haben. Das bisher höchste Urteil in Mauerschützenprozessen betrug sechs Jahre Gefängnis.
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