■ DDR-Freikauf: ... war ungesetzlich
Berlin (dpa) – Die Freikäufe politischer Häftlinge aus der DDR sind nach Ansicht der Berliner Staatsanwaltschaft über Jahrzehnte unter Bruch der bundesdeutschen Gesetze abgelaufen. Die Arbeitsgruppe Regierungskriminalität hat deshalb bereits am 21. Juni zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume durchsucht, unter anderem auch von DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski. Auch das Diakonische Werk Stuttgart wurde durchsucht, es war in Freikaufgeschäfte (Umfang 7 Milliarden Mark) involviert. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Claus-Peter Wulff ist Gegenstand der Vorwürfe, daß die DDR für die Häftlinge Geld anstelle der vereinbarten Warenlieferungen erhalten habe. Dies würde gegen das Militärregierungsgesetz Nummer 53 von 1949 verstoßen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen