■ DDR-Freikauf: ... war ungesetzlich
Berlin (dpa) – Die Freikäufe politischer Häftlinge aus der DDR sind nach Ansicht der Berliner Staatsanwaltschaft über Jahrzehnte unter Bruch der bundesdeutschen Gesetze abgelaufen. Die Arbeitsgruppe Regierungskriminalität hat deshalb bereits am 21. Juni zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume durchsucht, unter anderem auch von DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski. Auch das Diakonische Werk Stuttgart wurde durchsucht, es war in Freikaufgeschäfte (Umfang 7 Milliarden Mark) involviert. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Claus-Peter Wulff ist Gegenstand der Vorwürfe, daß die DDR für die Häftlinge Geld anstelle der vereinbarten Warenlieferungen erhalten habe. Dies würde gegen das Militärregierungsgesetz Nummer 53 von 1949 verstoßen.
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