DATENSCHUTZ : Keine Weitergabe von Patientenakten
Schleswig-Holsteins Datenschutzbehörde untersagt Hausärzten die Weitergabe von Patientendaten an ein privates Rechenzentrum. Nach Einschätzung des Landeszentrums für Datenschutz wird das Patientengeheimnis nicht gewahrt. Ein Vertrag zwischen Hausärzteverband und der AOK beinhaltet, dass die Ärzte eine „Hausärztliche Vertragsgemeinschaft“ für die Leistungsabrechnung nutzen müssen, um von günstigen Konditionen zu profitieren. Der Vertrag sah eine elektronische Weitergabe von Daten vor, die nun verboten wurde. (dpa)