■ DAS GESETZ ÜBER MIELKES NACHLASS: Stasi-Akten: Maulkorb gelockert
Berlin (taz) — In letzter Sekunde wollen CDU, FDP und SPD ihren gemeinsamen Gesetzentwurf für ein Stasi-Unterlagen-Gesetz abändern. Wenn morgen der Bundestag das Gesetz verabschieden soll, bringen die Fraktionen einen gemeinsamen Änderungsentwurf ein, der die massive Kritik der letzten Tage entkräften soll. Den Medien wird nun der Zugang zu den Unterlagen in den Stasi- Archiven erleichert. Die Strafandrohung wird bei ungenehmigten Veröffentlichungen lediglich abgemildert. Festgeschrieben wird auch, daß es künftig nicht mehr im Ermessen der Gauck-Behörde liegt, welche Stasi-Unterlagen Journalisten vorgelegt werden oder nicht. Auf diese Änderungen verständigten sich gestern die Fraktionen.
Der Deutsche Journalistenverband hat die geplanten Änderungen als „Flickschusterei“ zurückgewiesen und seine prinzipielle Kritik erneuert: Berichte über Stasi-Machenschaften würden nach wie vor unter Strafe gestellt, Journalisten müßten immer noch ihre Stasi-Unterlagen bei der staatlichen Behörde abliefern, und die Berichterstattung werde weiterhin von Genehmigungen abhängig gemacht.
Der Verbandsvorsitzende Herman Meyn erklärte, es dürften keine Regelungen zugelassen werden, die die Pressefreiheit „in bisher einmaliger Weise beschränken“. Die Obmänner von CDU, FDP und SPD sind dagegen der Meinung, daß mit ihrem Änderungsantrag dem Öffentlichkeitsauftrag von Presse, Funk und Fernsehen „Rechnung getragen wird“. SEITEN 3 UND 12
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