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■ CroissantHeute Urteil

Berlin (AP/AFP/taz) – Im Spionageprozeß gegen den früheren Anwalt der Rote Armee Fraktion, Klaus Croissant, hat die Berliner Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gefordert. Die bürgerlichen Ehrenrechte sollten ihm für vier Jahre entzogen werden. Es sei erwiesen, daß Croissant von 1981 bis 1989 der DDR-Staatssicherheit regelmäßig und intensiv über das linke Spektrum der Bundesrepublik berichtet habe. Den Vorwurf, Croissant habe 71.000 Mark Agentenlohn erhalten, erhielt die Staatsanwaltschaft nicht aufrecht. Er habe aber dafür gesorgt, daß auch seine damalige Lebensgefährtin Brigitte Heinrich für die Stasi als Inoffizielle Mitarbeiterin gearbeitet habe. Croissants Verteidiger Matthias Zieger plädierte auf Freispruch. Das Verfahren sei „unglaublich aufgebläht und überzogen“. Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit seien ungeprüft als Beweise bewertet worden.

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