: Christlicher Kinderschutz
■ Kirche verweigert Arbeitsvertrag für islamische Erzieherin in evangelischem Kindergarten
Bielefeld (epd) — Die ostwestfälische Kirchengemeinde Werther bei Bielefeld kann keine islamische Erzieherin für ihren Kindergarten einstellen. Das Landeskirchenamt in Bielefeld verweigerte einem Arbeitsvertrag für eine junge Türkin, die nach dem beruflichen Anerkennungsjahr als Erzieherin eingestellt werden sollte, die Genehmigung. Die Richtlinien der Kirche schreiben vor, daß Fachkräfte in evangelischen Kindertagesstätten einer christlichen Konfession angehören müssen. Landeskirchenrat Martin Kleingünther betonte gegenüber dem epd, die Landeskirche begründe ihren Schritt nicht nur formal. Man sei vielmehr der Ansicht, daß ein evangelischer Kindergarten nicht allein sozialpädagogische Funktionen, sondern auch seine christliche Identität mit einzubringen und zu wahren habe.
Die Kirchengemeinde bedauert nach Auskunft von Pfarrer Hartmut Splitter die Ablehnung. Mit der Erzieherin verliere man eine fachlich gute und für den Kindergarten notwendige Kraft. Unzufrieden sei man mit der Entscheidung auch deshalb, weil es in der Diakonie teilweise eine andere Einstellungspraxis gebe.
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