Chemiewaffen in Syrien: OPCW hält Einsatz für wahrscheinlich
Die Kontrollorganisation für Chemiewaffen gibt an, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Chlorgas verwendet wurde. Es soll in Idlib eingesetzt worden sein.
Die OPCW äußerte sich allerdings nicht zu dem Verantwortlichen des Angriffs. Dazu hat sie kein Mandat. Der OPCW-Bericht zum mutmaßlichen Einsatz von Chemiewaffen im April im syrischen Duma ist noch nicht veröffentlicht worden.
Die Experten hätten in zwei Zylindern Spuren von Chlorgas gefunden, heißt es in dem Bericht. Außerdem stützen sie sich auf Zeugenaussagen und Bodenproben. Kurz nach dem Angriff seien in medizinischen Einrichtungen in dem Gebiet Patienten mit Symptomen behandelt worden, die beim Einatmen von Chlorgas und anderen giftigen Chemikalien auftreten. Die Spurensuche war äußerst schwierig, berichten die Experten. Sie konnten nicht sofort nach dem Angriff das betroffene Gebiet untersuchen.
Direkt nach dem Angriff am 4. Februar hatten Rettungshelfer und Aktivsten Syriens Regierung für den Einsatz von Giftgas verantwortlich gemacht. Die Rettungsorganisation Weißhelme hatte berichtet, dass in der damals von Rebellen kontrollierten Stadt mindestens zwölf Menschen verletzt worden waren. Zeugen hatten ausgesagt, dass ein Hubschrauber eine Bombe mit Chlorgas abgeworfen habe. Die Bombe sei nicht explodiert, ein Teil des Chlorgases sei jedoch ausgeströmt.
Aufs Schärfste verurteilte OPCW-Generaldirektor Ahmet Üzümcü den Einsatz giftiger Chemikalien als Waffe. „Solche Taten widersprechen dem einstimmigen Verbot chemischer Waffen, wie es in der Chemiewaffen-Konvention festgeschrieben ist.“
Ahmed Üzümcü, OPCW-Chef
Im syrischen Krieg hatte die Experten-Gruppe bereits zuvor den Einsatz verbotener Chemiewaffen festgestellt, darunter Chlorgas, Sarin und Senfgas.
Syrien war nach einem Giftgasangriff 2013 unter starkem internationalen Druck der OPCW beigetreten und hatte der Vernichtung seiner Chemiewaffen zugestimmt. Bis jetzt ist aber unklar, ob Syrien tatsächlich alle Bestände gemeldet hatte. Chlorgas fällt nicht unter das Verbot, da es auch für zivile Zwecke eingesetzt werden kann.
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