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Chefärzte müssen bluten

■ Nebeneinkünfte werden begrenzt

Die Chefärzte an den Universitätskliniken werden zukünftig für die Nutzung von teuren medizinischen Geräten bei der Behandlung ihrer Privatpatienten zur Kasse gebeten. Über eine entsprechende Änderung der Nebentätigkeitsverordnung wollte gestern der Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses entscheiden. Bisher subventionierte die öffentliche Hand die Chefärzte durch die nicht kostendeckende Überlassung der millionenteuren Geräte. Künftig müssen die Chefärzte den Kliniken die realen Kosten erstatten.

Bei einer konsequenten Umsetzung des Beschlusses können zwischen zehn und fünfzehn Millionen Mark an die Universitätsklinika fließen, schätzt der bündnisgrüne Gesundheitsexperte Bernd Köppl.

Die Nebeneinnahmen von 148 Chefärzten an Unikliniken betrugen im Jahr 1994 insgesamt 48 Millionen Mark. Dabei entfiel der Löwenanteil von 40 Millionen Mark auf 88 Professoren im Westteil der Stadt. Die 60 Chefärzte an der Charité verdienten sich 8,3 Millionen Mark dazu. Dreizehn Professoren an den Westkliniken lagen mit ihren Nebeneinnahmen über einer Million Mark – dagegen gleicht das Professorengehalt von 120.000 Mark im Jahr geradezu einem Taschengeld.

Mit dem Beschluß des Hauptausschusses geht eine über dreijährige Auseinandersetzung zu Ende. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft hatte zwei frühere Beschlüsse des Parlaments schlicht ignoriert. „Erst unter dem Spardruck ist es gelungen, eine neue Nebentätigkeitsverordnung durchzusetzen“, erklärte Bernd Köppl. Für die städtischen Krankenhäuser gilt die Neuregelung allerdings nicht. win

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