: Chef zahlt Abschiebekosten
KOBLENZ epd ■ Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer unerlaubt beschäftigt, muss für die Kosten seiner Abschiebung aufkommen. Der Unternehmer habe durch die Beschäftigung des Ausländers ohne Arbeitserlaubnis zur Fortdauer seines illegalen Aufenthalts beigetragen, entschied das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht und verwarf die Berufung eines Restaurantbetreibers gegen die Haftungsansprüche. Er soll nun rund 1.500 Euro für die Abschiebehaft des Ausländers und fast 800 Euro Flugkosten erstatten. Das Arbeitsamt hatte bei einer Kontrolle einen Kosovo-Albaner in der Restaurantküche angetroffen. Er war nach Ablehnung seines Asylantrags ausreisepflichtig. Die illegale Beschäftigung reiche für die Haftungspflicht aus, betonten die Richter. Nur so könne der Arbeitsmarkt geschützt werden. (Az.: 7 A 10817/05 OVG)