in kürze VERKÜRZTE ARBEITSZEIT : Chef muss verhandeln
Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, haben einen Anspruch auf ein Gespräch mit dem Chef. Die Arbeitgeber müssen über entsprechende Wünsche ihrer Beschäftigten verhandeln, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az: 9 AZR 356/02). (afp)