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Charité muss BKK-Versicherte aufnehmen

Die Charité muss nach einem einstweiligen Beschluss des Sozialgerichts Versicherte der Betriebskrankenkasse Land Berlin (BKK) bedingungslos behandeln. Damit unterlag das Klinikum im Streit um unbezahlte Rechnungen der BKK. Zudem wurde der Charité untersagt, öffentlich zu verkünden, dass dort künftig keine BKK-Versicherten mehr behandelt würden, sagte BKK-Vorstand Jochen Schulz gestern. Die Hauptverhandlung finde am Freitag statt. Charité-Verwaltungsdirektor Bernhard Motzkus hatte letzte Woche damit gedroht, dass die Charité keine Versicherten der BKK mehr behandeln werde, falls die Außenstände in Höhe von über zehn Millionen Mark nicht bis zum 6. September beglichen sein sollten. dpa

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