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Archiv-Artikel

CHRISTIAN RATH ÜBER PETER MÜLLERS NEUE FUNKTION IN KARLSRUHE Reichlich instinktlos

Eigentlich sind die Verfassungsrichter dazu da, die Folgen der Instinktlosigkeit von Politikerinnen und Politiker zu reparieren, um dadurch das Vertrauen in den Staat zu bewahren. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Verfassungsrichter selbst über politischen Instinkt verfügen.

Davon ist wenig zu spüren bei der neuen Geschäftsverteilung, die nach dem Ausscheiden von zwei Richtern am Zweiten Senat nötig wurde. Für das Wahl- und Parteienrecht ist künftig ausgerechnet Peter Müller zuständig. Zur Erinnerung: Jener Müller, der bis 2011 CDU-Ministerpräsident des Saarlandes war.

Nichts gegen Peter Müller. Auch ein Expolitiker kann ein guter Verfassungsrichter werden, wenn er darauf verzichtet, Parteipolitik zu machen. Gerade weil Expolitiker unter besonderer Beobachtung stehen, gelingt das meist sogar hervorragend, wie die Beispiele von Ernst Benda über Roman Herzog bis Jutta Limbach zeigen.

Allerdings wirkt es wenig durchdacht, ausgerechnet jetzt einen Expolitiker federführend mit dem Parteien- und Wahlrecht zu betrauen – kurz nachdem die Berliner Parteien monatelang über das Karlsruher Urteil gegen Prozenthürden bei Europawahlen murrten. Es wirkt wie eine Karlsruher Unterwerfungsgeste.

Auch Müllers inhaltliche Position weckt kein Vertrauen. Während die Mehrheit der Richter die Parteien streng kontrollieren will, wenn diese „in eigener Sache“ entscheiden, schrieb Müller ein Sondervotum zum Prozenthürden-Urteil und forderte mehr Spielraum für das Parlament. Die nächsten Urteile wird er selbst vorbereiten.

Außerdem wird Müller nun auch zuständig sein für das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD. Einziger Antragsteller ist der Bundesrat, also Müllers ehemalige Kollegen. Akzeptanzmanagement sieht anders aus.

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